Liebe Eltern,
vor einer Woche ist das Schuljahr 2020/ 2021 mit dem "eingeschränkten Regelbetrieb" gestartet. Die Kinder kommen wieder in die Schule und haben Unterricht nach Stundenplan. Ihre Kinder sind gut auf die Hygienebestimmungen vorbereitet gekommen und mit Mund-Nasen-Schutz ausgerüstet.
Wir trennen Ihre Kinder strikt nach Klassen, das meint der Begriff „eingeschränkter Regelbetrieb“. Nur in den Pausen gehen die Kinder einer Kohorte, das sind die Kinder des Lernhauses, gemeinsam auf den in drei Sektoren eingeteilten Schulhof der Zentrale.
Die Kinder tragen den Mund-Nasen-Schutz im Gebäude und auf dem Pausenhof. Im Klassenraum tragen sie keine Masken und dort gelten auch keine Abstandsregeln zwischen den Kindern.
Auf dem Schulhof tragen die Kinder ebenfalls den Mund-Nasen-Schutz. Diese Regelung gilt vorsorglich für die Zeit bis zum Mittwoch, den 9. September 2020. Ab Donnerstag, 10. September tragen die Kinder auf dem Pausenhof in ihrem Sektor keine Maske. Dann sind alle Reiserückkehrer mindesten zwei Wochen zurück.
D.h., die Kinder tragen dann nur noch den Mund-Nasen-Schutz, …
… immer im Schulgebäude (Flure, Treppen, beim Händewaschen)
… und auf dem Weg zum Pausenhof sowie zurück zum Klassenraum.
Ganz wichtig: Geben Sie Ihrem Kind Ersatzmasken mit. Legen Sie sie in einen verschließbaren Plastikbeutel und beschriften Sie ihn mit dem Namen Ihres Kindes. Die Kinder verlieren manchmal ihre Masken, sie gehen kaputt oder sind durchgeweicht.
Wir werden immer wieder gefragt: Mein Kind zeigt Krankheitssymptome. Kann ich es in die Schule schicken?
Zum Schulbesuch bei Erkrankung heißt es im "Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule" (s.S. 6, vom 05.08.2020, Link s. unten), dass Kinder und Erwachsene, die Fieber haben und eindeutig krank sind, unabhängig von der Ursache weder die Schule besuchen noch dort arbeiten dürfen.
- Je nach Symptomschwere werden drei Krankheitsfälle unterschieden:
Der Infekt ist gering und das Wohlbefinden ist nicht deutlich beeinträchtigt, z.B. leichter Husten oder Schnupfen.- Die Schule kann besucht werden.
- Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert, z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur. Dann muss die Genesung abgewartet werden.
- Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne ärztliches Attest wieder besucht werden.
- Ausnahme: Hatte Ihr Kind Kontakt mit einer Person, die nachweislich an Covid-19 erkrankt ist, dann ist Rücksprache mit dem Arzt notwendig.
- Bei schwerer Symptomatik mit Fieber ab 38,5° C, bei akutem Infekt insbesondere der Atemwege und anhaltend starkem Husten, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
- Der Arzt oder die Ärztin entscheidet über die Wiederzulassung zum Arztbesuch.
Mit besten Grüßen vom Kollegium der GS Bremervörde
Die aktuelle Version 3.1 des Rahmen-Hygieneplans finden Sie unter: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html